Die Einreisebestimmungen für Hunde nach Österreich
Im Jahr 2004 wurde das Gesetz zur Einreise für Hunde aus EU-Ländern nach Österreich erneut aktualisiert. So dürfen nur noch Tiere einreisen, die eindeutig identifiziert werden können. Dies kann bis zum 2011 noch mit einer Tätowierung erfolgen, danach wird nur noch eine sichere Kennzeichnung der Hunde durch einen Mikrochip akzeptiert.
Außerdem ist für jeden einreisenden Hund einen eigener EU-Heimtierausweis Pflicht, der von einem Tierarzt ausgestellt sein muss und über Impfungen und Untersuchungen des Hundes Auskunft gibt. Nur wenn daraus eine gültige Tollwutimpfung hervorgeht, darf das Tier die Grenze zu Österreich überqueren.
Nicht überall im Land besteht eine Leinen- und Maulkorbpflicht, denn dies ist Angelegenheit einzelner Gemeinden, dennoch ist es Pflicht, dass Hundebesitzer eine Leine und einen Maulkorb bei der Einreise dabei haben.
Hundeknigge für Österreich
Urlauber mit Hund werden bei der Einreise gebeten, ein Dokument zu unterschreiben, indem sie sich bereit erklären, Verschmutzungen ihres Vierbeiners in Österreich selbstständig zu beseitigen und sich an vorhandene Vorschriften, wie Hundeverbot an speziellen Badestränden oder ein Leinenzwang in der Nähe von Schulen, zu halten.
Österreicher sind sehr hundefreundliche Menschen, deshalb ist das Mitführen der Tiere in vielen Restaurants und Cafés auch gestattet. Das Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel mit Hunden ist gegen Bezahlung ebenfalls gestattet. Je nach Gemeinde und Region müssen sich Urlauber mit Hund an Regeln und Vorschriften halten, die sehr unterschiedlich gehalten sind.
* Foto oben:
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